Rehabilitation
„Rehabilitation vor Rente“ - dieser Grundsatz gilt gilt auch in der Stadt Ulm. Doch kann eine Rehabilitationsmaßnahme auch aus anderen Gründen indiziert sein. In sehr vielen Fällen kommt es zu einer Reha oder Kur infolge einer bereits stattgefundenen Behandlung, eine sogenannte Anschlussheilbehandlung. Sinn und Zweck einer medizinischen Rehabilitation kann es sein, einen arbeitenden Menschen wieder für seinen Job „fit“ zu bekommen. Aber auch nach der Akutbehandlung von beispielsweise Herzinfarkten kann eine Anschlussheilbehandlung angesagt und sinnvoll sein. In nicht wenigen Fällen bedarf es nach der intensiven Betreuung auf einer Station – etwa nach einer Operation oder einem Unfall – ebenfalls eine Rehabilitation. Nummer eins der zu behandelnden Patienten leiden dabei unter Rückenbeschwerden beziehungsweise Bandscheibenbeschwerden. Hinter solch eine Maßnahme steckt immer ein kompetentes Team aus Ärzten, Therapeuten und Heilpraktikern, die dem Patienten wieder zurück in ein möglichst barrierefreies Leben führen.